Veröffentlichte Namen-Amtsgericht Perleberg

  • Amtsgericht Perleberg
    Öffentliche Aufforderung


    6 VI 59/11


    In der Nachlasssache der Alma Betti Wiese, geboren am 22.02.1920 in Glöwen, verstorben am 10.11.2010 in Perleberg, zuletzt wohnhaft gewesen in Bad Wilsnack ergeht gemäß § 2358 Absatz 2 BGB eine öffentliche Aufforderung an evt. vorhandene gesetzliche Erben der Großmutter der Erblasserin Fanny Elise Clara Wiese geborene Ruhnke geb. am 09.02.1861, vorverstorben am 27.01.1930, da im Erbscheinsverfahren nicht nachgewiesen werden konnte, dass Fanny Wiese neben
    Otto Franz Ernst Wiese, geb. am 08.03.1890, vorverstorben am 06.08.1957 keine weiteren Kinder und keine Geschwister hinterlassen hat, sich binnen 6 Wochen ab der Veröffentlichung dieser Aufforderung im Bundesanzeiger beim Amtsgericht Perleberg AZ 6 VI 59/11, zur Geltendmachung des evt. ihnen zustehenden Erbrechtes schriftlich zu melden.


    Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird hier ein Erbschein erlassen, bei dem etwaige weitere Abkömmlinge oder Geschwister unberücksichtigt bleiben.


    Der auf die oben genannte Person entfallende Wert des Nachlasses beträgt ca. 29.200,00 €.



    Perleberg, den 03.03.2011


    Schmücker, Dipl.-Rechtspflegerin (FH)

  • Amtsgericht Perleberg


    6 VI 44/11


    In der Nachlasssache des Wilhelm Martin Plagemann, geboren am 26.07.1926 in Nitzow, verstorben am 29.01.2011 in Kyritz, zuletzt wohnhaft gewesen in Pritzwalk, ergeht gemäß § 2358 Absatz 2 BGB eine öffentliche Aufforderung an eventuell vorhandene gesetzliche Erben der I. Ordnung des Erblassers, sich binnen 6 Wochen ab der Veröffentlichung dieser Aufforderung im Bundesanzeiger, beim Amtsgericht Perleberg AZ 6 VI 44/11 schriftlich zu melden, um im gewillkürten Erbscheinsverfahren als gesetzliche Erben angehört werden zu können.


    Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird hier ein Erbschein nach gewillkürter Erbfolge erlassen.


    Der Wert des Nachlasses beträgt ca. 4.781,72 €.



    Perleberg, den 05.05.2011


    Schmücker, Dipl.-Rechtspflegerin (FH)


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    Amtsgericht Perleberg


    6 VI 114/02


    In der Nachlasssache des Erich Heinrich Wilhelm Schmidt, geboren am 28.11.1915 in Wittenberge, verstorben am 20.04.1943 in der Kriegsgefangenschaft in Beketowka bei Stalingrad/UdSSR, zuletzt wohnhaft gewesen in Wittenberge ergeht gemäß § 2358 Absatz 2 BGB eine öffentliche Aufforderung
    an die Schwester des Erblassers Elisabeth Hulda Emma Schmidt, geboren am 12.02.1912 und an etwaige Abkömmlinge ihrerseits, Aufenthalt unbekannt, sich binnen 6 Wochen ab der Veröffentlichung dieser Aufforderung im Bundesanzeiger beim Amtsgericht Perleberg AZ 6 VI 114/02, zur Geltendmachung des Ihr zustehendes Erbrecht schriftlich zu melden.


    Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird hier ein Erbschein erlassen, bei dem das Erbrecht der Elisabeth Hulda Emma Schmidt und etwaiger Abkömmlinge unberücksichtigt bleibt.


    Der auf die oben genannte Person entfallende Wert des Nachlasses beträgt ca. 5.000,00 €.



    Perleberg, den 10.06.2011


    Schmücker, Dipl. Rechtspflegerin (FH)

  • Amtsgericht Perleberg


    6 VI 140/11


    In der Nachlasssache des Jürgen Lutz Vieth, geboren am 02.09.1945 in Steinhausen, verstorben am 29.03.2011 in Perleberg, zuletzt wohnhaft gewesen in Guhlsdorf, ergeht gemäß § 2358 Absatz 2 BGB eine öffentliche Aufforderung an eventuell vorhandene gesetzliche Erben des Erblassers, sich binnen 6 Wochen ab der Veröffentlichung dieser Aufforderung im Bundesanzeiger, beim Amtsgericht Perleberg, AZ 6 VI 140/11, schriftlich zu melden, um im gewillkürten Erbscheinsverfahren als gesetzliche Erben angehört werden zu können.


    Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird hier ein Erbschein nach gewillkürter Erbfolge erlassen.


    Der Wert des Nachlasses beträgt ca. 24.300,00 €.



    Perleberg, den 22.07.2011


    Schmücker, Dipl.-Rechtspflegerin (FH)



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    Amtsgericht Perleberg


    5 VI 133/11


    Am 26.04.2011 verstarb in Pritzwalk mit letztem Wohnsitz in Marienfließ, OT Stepenitz, Werner Albert Friedrich Güldner.


    Die gesetzlichen Erben sind unbekannt. der Erblasser war verwitwet und kinderlos. Geschwister waren nicht vorhanden.


    Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim AG Perleberg melden, andernfalls wird der Erbschein ohne Berücksichtigung der Erbrechte erteilt.


    Es wurde ein Erbschein nach Testament beantragt, die gesetzlichen Erben sind im Rahmen des Erbscheinsverfahrens anzuhören.


    Der Reinnachlass soll ca. 50.000,00 € betragen.



    Perleberg, den 20.09.2011


    Amtsgericht Perleberg


    Schwartz, Rechtspfleger(in)

  • Amtsgericht Perleberg


    5 VI 277/11


    Am 03.06.2006 verstarb in Lenzen (Elbe), mit letztem Wohnsitz in Lenzen (Elbe), Margot Fehrmann.

    Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim AG Perleberg melden, andernfalls wird der Erbschein ohne Berücksichtigung der Erbrechte erteilt.


    Es wurde ein Erbschein nach Testament beantragt, die gesetzlichen Erben sind im Rahmen des Erbscheinsverfahrens anzuhören.


    Der Erbschein wird nur zur Berichtigung des Grundbuches benötigt, der Verkehrswert des Grundstückes beträgt 7.500,00 €.



    Perleberg, den 20.03.2012


    Amtsgericht Perleberg


    Schwartz, Rechtspflegerin

  • Amtsgericht Perleberg


    6 VI 318/11


    In der Nachlasssache Alwine Auguste Antonie Tacke geb. Kühn, geb. am 19.07.1891 in Pampin, verstorben am 29.07.1956 in Wittenberge,
    zuletzt wohnhaft gewesen in Wittenberge, ergeht gemäß § 2358 Absatz 2 BGB eine öffentliche Aufforderung
    an die Tochter der Erblasserin, Elisabeth Hulda Emma Schmidt, geboren am 12.02.1912 und an etwaige Abkömmlinge ihrerseits,
    Aufenthalt unbekannt, sich binnen 6 Wochen ab der Veröffentlichung dieser Aufforderung im Bundesanzeiger
    beim Amtsgericht Perleberg AZ 6 VI 318/11, zur Geltendmachung des ihr zustehenden Erbrechts schriftlich zu melden.


    Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird hier ein Erbschein erlassen, bei dem das Erbrecht der Elisabeth Hulda Emma Schmidt und etwaiger Abkömmlinge unberücksichtigt bleibt.



    Perleberg, 16.05.2012


    Offel, Rechtspflegerin

  • Amtsgericht Perleberg
    Öffentliche Aufforderung


    6 VI 125/12


    Am 25.07.1951 verstarb in Garz mit letztem Wohnsitz in Garz, Anna Marie Friederike Preiß geb. Dierke.


    Es wurde ein Erbschein nach Testament beantragt, die gesetzlichen Erben sind im Rahmen des Erbscheinverfahrens anzuhören.


    Als testamentarische Miterben kommen etwaige Abkömmlinge des Herrn August Ebel in Losse/Altmark, verstorben am 09.06.1946 in Betracht, deren Verbleib jedoch unbekannt ist.


    Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben sowie etwaige Abkömmlinge des Herrn August Ebel wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim AG Perleberg melden, andernfalls wird der Erbschein ohne Berücksichtigung der Erbrechte erteilt.


    Der Reinnachlass soll ca. 20.000,00 € betragen.



    Perleberg, den 02.07.2012


    Amtsgericht Perleberg


    Fischer, Rechtspflegerin

  • Amtsgericht Perleberg
    Öffentliche Aufforderung


    6 VI 169/12


    Am 12.01.2012 verstarb in Plau am See mit letztem Wohnsitz in Marienfließ OT Jännersdorf Valerie Oldenburg geb. Guba.


    Es wurde ein Erbschein nach Testament beantragt, die gesetzlichen Erben sind im Rahmen des Erbscheinsverfahrens anzuhören.


    Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim AG Perleberg melden, andernfalls wird der Erbschein ohne Berücksichtigung der Erbrechte erteilt.


    Der Reinnachlass soll ca. 28.539,01 € betragen.



    Perleberg, den 02.07.2012


    Amtsgericht Perleberg


    Fischer, Rechtspflegerin

  • Amtsgericht Perleberg


    6 VI 171/12


    Am 28.03.2011 verstarb in Perleberg mit letztem Wohnsitz in Groß Pankow (Prignitz), OT Baek, Horst Marcinek.


    Es wurde ein Erbschein nach Testament beantragt, die gesetzlichen Erben sind im Rahmen des Erbscheinsverfahrens anzuhören.


    Als gesetzliche Miterben kommen Marion Marcinek und Gaby Marcinek in Betracht, deren Verbleib jedoch unbekannt ist.


    Sind die vorgenannten Personen vor dem Erblasser verstorben, so treten ihre Abkömmlinge an ihre Stelle.


    Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim AG Perleberg melden, andernfalls wird der Erbschein wie beantragt erteilt.


    Der Reinnachlass soll ca. 60.000 € betragen.



    Perleberg, den 23.07.2012


    Amtsgericht Perleberg


    Fischer, Rechtspflegerin

  • Amtsgericht Perleberg



    6 VI 38/02


    In der Nachlasssache Gert Karl Müller, geboren am 15.06.1941 in Perleberg, verstorben am 08.01.2002, zuletzt wohnhaft in Premslin, OT Glövzin. Erben konnten nicht ermittelt werden.


    Alle Personen, denen ein Erbrecht am Nachlass zusteht, werden aufgefordert, dieses Recht binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls gem. § 1964 BGB festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als der Fiskus des Landes Brandenburg, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, Steinstr. 104 - 106, 14480 Potsdam, nicht vorhanden ist.


    Der Nachlasses besteht aus einem Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Glövzin, Blatt 464



    Perleberg, den 18.03.2008


    Chares
    Rechtspflegerin

  • Amtsgericht Perleberg


    6 VI 296/01


    In der Nachlasssache


    Name: Georg Karl Schenkel, geboren am 29.06.1934 in Danzig, verstorben am 05.10.2000, zuletzt wohnhaft in Retzin, Erben konnten nicht ermittelt werden.


    Alle Personen, denen ein Erbrecht am Nachlass zusteht, werden aufgefordert, dieses Recht binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls gem. § 1964 BGB festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als der Fiskus des Landes Brandenburg, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, Steinstr. 104 - 106, 14480 Potsdam, nicht vorhanden ist.


    Der Wert des Nachlasses beträgt ca. 392,05 Euro.



    Perleberg, den 16.10.2008


    Chares, Rechtspflegerin

  • Amtsgericht Perleberg


    6 VI 461/99


    In der Nachlasssache der Staatsangehörigen der DDR


    Name: Bertha Helene Antonie Schramm geborene Theeck, geboren am 10.02.1886 in Weisen, verstorben am 17.12.1964 in Wittenberge, zuletzt wohnhaft in Wittenberge


    Die testamentarischen Erben haben die Erbschaft ausgeschlagen. Die Anschriften der gesetzlichen Erben konnten nicht ermittelt werden.


    Alle Personen, denen ein Erbrecht am Nachlass zusteht, werden aufgefordert, dieses Recht binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls gem. § 1964 BGB festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist.


    Der Nachlass besteht aus einem sanierungsbedürftigen Grundstück in der Karl-Marx-Straße 22, 19322 Wittenberge, eingetragen im Grundbuch von Wittenberge Blatt 976, sowie einem 1/3-Miteigentumsanteil an dem Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Wittenberge Blatt 1404.



    Perleberg, den 09.12.2008


    Chares, Rechtspflegerin

  • Amtsgericht Perleberg
    Öffentliche Aufforderung


    6 VI 258/09


    In der Nachlasssache der Erika Martha Gertrud Quade geborene Lemke, geboren am 27.10.1928 in Jännersdorf, verstorben am 21.10.2009 in Pritzwalk, zuletzt wohnhaft gewesen in Pritzwalk, ergeht gemäß § 2358 Absatz 2 BGB eine öffentliche Aufforderung an eventuell vorhandene gesetzliche Erben der Erblasserin, sich binnen 6 Wochen ab der Veröffentlichung dieser Aufforderung im Bundesanzeiger, beim Amtsgericht Perleberg AZ 6 VI 258/09 schriftlich zu melden, um im gewillkürten Erbscheinsverfahren als gesetzliche Erben angehört werden zu können.


    Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird hier ein Erbschein nach gewillkürter Erbfolge erlassen.


    Der Wert des Nachlasses beträgt ca. 184.000,00 €.



    Perleberg, den 28.07.2010


    Schmücker, Dipl. Rechtspflegerin (FH)

  • Amtsgericht Perleberg


    6 VI 276/10


    In der Nachlasssache der Frieda Elsa Sietmann geborene Hoff geboren am 15.05.1915 in Vehlin, verstorben am 08.06.2009 in Plattenburg OT Hoppenrade, zuletzt wohnhaft gewesen in Gumtow OT Vehlin ergeht gemäß § 2358 Absatz 2 BGB eine öffentliche Aufforderung an eventuell vorhandene gesetzliche Erben der Erblasserin, sich binnen 6 Wochen ab der Veröffentlichung dieser Aufforderung im Bundesanzeiger, beim Amtsgericht Perleberg AZ 6 VI 276/10 schriftlich zu melden, um im gewillkürten Erbscheinsverfahren als gesetzliche Erben angehört werden zu können.


    Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird hier ein Erbschein nach gewillkürter Erbfolge erlassen.


    Der Wert des Nachlasses beträgt ca. 10.000,00 €.



    Perleberg, den 11.11.2010


    Schmücker, Dipl. Rechtspflegerin (FH)

  • Amtsgericht Perleberg
    Öffentliche Aufforderung


    6 VI 73/10


    In der Nachlasssache Name:
    Else Wiese geboren am 17.04.1917 in Glöwen
    verstorben am 27.02.2008 in Wittenberge
    zuletzt wohnhaft in Wittenberge
    Erben konnten nicht ermittelt werden.


    Alle Personen, denen ein Erbrecht am Nachlass zusteht, werden aufgefordert, dieses Recht binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls wird gem. § 1964 BGB festgestellt, dass ein anderer Erbe als der Fiskus des Landes Brandenburg, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam, nicht vorhanden ist.


    Der Wert des Nachlasses beträgt ca. 8.000,00 €.



    Perleberg, den 27.01.2011


    Schmücker, Dipl. Rechtspflegerin (FH)

  • Amtsgericht Perleberg


    6 VI 160/11


    In der Nachlasssache der Ully Anni Auguste Schwiderski geborene Schmidt, geboren am 31.03.1927 in Klüß, verstorben am 22.04.2010 in Bad Wilsnack, zuletzt wohnhaft gewesen in Perleberg, ergeht gemäß § 2358 Absatz 2 BGB eine öffentliche Aufforderung an eventuell vorhandene gesetzliche Erben der Erblasserin, sich binnen 6 Wochen ab der Veröffentlichung dieser Aufforderung im Bundesanzeiger, beim Amtsgericht Perleberg, AZ 6 VI 160/11, schriftlich zu melden, um im gewillkürten Erbscheinsverfahren als gesetzliche Erben angehört werden zu können.


    Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird hier ein Erbschein nach gewillkürter Erbfolge erlassen.


    Der Wert des Nachlasses beträgt ca. 40.185,53 €.



    Perleberg, den 20.07.2011


    Schmücker, Dipl.-Rechtspflegerin (FH)

  • 6 VI 279/11


    In der Nachlasssache der Marta Nowak, geboren am 06.11.1917 in Schönfeld, verstorben am 31.05.2011 in Pritzwalk, zuletzt wohnhaft gewesen in Pritzwalk, ergeht gemäß § 2358 Absatz 2 BGB eine öffentliche Aufforderung an eventuell vorhandene gesetzliche Erben der Erblasserin, sich binnen 6 Wochen ab der Veröffentlichung dieser Aufforderung im Bundesanzeiger, beim Amtsgericht Perleberg AZ 6 VI 279/11 schriftlich zu melden, um im gewillkürten Erbscheinsverfahren als gesetzliche Erben angehört werden zu können.


    Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird hier ein Erbschein nach gewillkürter Erbfolge erlassen.


    Der Wert des Nachlasses beträgt ca. 10.287,38 €.



    Perleberg, den 14.12.2011


    Schmücker, Dipl. Rechtspflegerin (FH)

  • Amtsgericht Perleberg


    5 VI 277/11


    Am 03.06.2011 verstarb in Lenzen, mit letztem Wohnsitz in Lenzen, Margot Fehrmann.


    Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim AG Perleberg melden, andernfalls wird der Erbschein ohne Berücksichtigung der Erbrechte erteilt.


    Es wurde ein Erbschein nach Testament beantragt, die gesetzlichen Erben sind im Rahmen des Erbscheinsverfahrens anzuhören.


    Der Reinnachlass soll ca. 24.829,00 € betragen.



    Perleberg, den 15.12.2011


    Amtsgericht Perleberg


    Schwartz, Rechtspflegerin