Hallo an alle,
in einer Sorgerechtsangelegenheit aus dem Jahr 1899 fan ich den Begriff des Theilungspflegers.
Was könnte damit gemeint sein?
Vielleicht ein gerichtlich bestellter Verwalter?
Danke im voraus
Gruß searcher1970
Hallo an alle,
in einer Sorgerechtsangelegenheit aus dem Jahr 1899 fan ich den Begriff des Theilungspflegers.
Was könnte damit gemeint sein?
Vielleicht ein gerichtlich bestellter Verwalter?
Danke im voraus
Gruß searcher1970
Eher ein gerichtlich bestellter Vormund, der die Interessen der Kinder bei einer Wiederverheiratung eines Elternteils vertritt.
Gruß Ursula
Nach meinem Eindruck, den ich bei books.google gewonnen habe,
ist der TP eine Art Treuhänder, der bei Erbschaftsteilungen das Interesse eines minderjährigen oder nicht anwesenden Erbberechtigten wahrnehmen soll. Alle Beispiele sind aus dem Großherzogtum Baden.
Hallo searcher,
Der Theil(ungs)richter, des -s, plur. ut nom. sing.
in einigen Gegenden, z. B. im Würtembergischen, ein Nahme der Beysitzer
eines Pupillen-Collegii oder Vormundschaftsamtes, welche die Aufsicht
über die Erbtheile der Unmündigen haben. (Quelle: Abelung, band 4, Spalte 575)
Theilungspfleger meint dasselbe, also eine Person, die mangels Testament (Testamentsvollstrecker) im amtsgerichtlichen Auftrag ähnlich wie ein Testamentsvollstrecker die gerechte Erbteilung unter den hinterbliebenen unmündigen Kindern überwacht.
Gruß
Detlef
Hallo,
besten Dank für die umfangreichen Antworten!
Liebe Grüße
Searcher1970