Hallo zusammen!
Ich bin mir im Moment ein wenig unsicher über folgendes Problem und dessen Lösung:
Auf der standesamtlichen Heiratsurkunde meiner UrUrUrGroßeltern von 1893 aus Dortmund finden sich folgende Wortlaute zu den zum Zwecke der Eheschließung erschienenen Personen:
"1. der [Beruf] [Vornamen] [Familienname], ledigen Standes" (22 Jahre, Mutter und Vater verstorben)
"2. die unverehelichte [Beruf] [Vornamen] [Familienname]" (22 Jahre, Vater verstorben, Mutter nicht).
Besteht jetzt ein Unterschied in dem Familienstand, also, war einer der beiden schon mal verheiratet?
Warum hat der Standesbeamte die unterschiedlichen Bezeichnungen, also "ledig" und "unverehelicht" verwendet und sich nicht für eine Bezeichnung entschieden?
Ich habe im Moment die Vermutung, dass ledig ein "Überbegriff" für Menschen ohne Ehepartner sind, bin mir aber nicht sicher. In einer anderen Urkunde von 1900 steht, dass der "[Beruf] [Vorname] [Familienname], ledig" den Tod seiner Ehefrau (52 Jahre, Mutter und Vater verstorben) anzeigte. Er war verheiratet gewesen und zum Zeitpunkt der Anzeige schon von ihr verwitwert. Deshalb wohl ledig, richtig? Wie definiert man das also richtig?
Kann nochmal jemand Klarheit in meine Gedanken bringen?
Freundliche Grüße
Julien L. Thiesmann