Darf mir das Standesamt Auskunft geben?

  • Hallo,


    bevor ich mich vielleicht umsonst zum hiesigen Standesamt begebe, habe ich eine Frage. Darf mir das Standesamt Auskunft über meinen Erzeuger und dessen Familie geben? Er lebt ja noch, meine Oma starb im letzten Jahr. Mir fehlt von ihr quasi alles. Aber ich habe zu dieser Familie keinen Kontakt und will den nicht unbedingt wegen der Forschung aufbauen müssen. Mein Erzeuger war ( nachdem der "Unfall" - ich - passierte) verheiratet, hatte 2 Mädchen adoptiert, also meine Stiefschwestern und dann gibt es noch einen Halbbruder. Wo meine Oma geboren wurde, weiß ich, das sie 2x verheiratet war, weiß ich auch, das mein Erzeuger noch einen Halbbruder hat, weiß ich auch. Natürlich kenne ich auch die Namen von allen. Aber das war es auch schon.


    Heidi1

  • Hallo Heidi,
    vielleicht beantwortet Dir dies deine Frage:


    Zitat

    Standesämter


    In aller Regel werden Sie nach Ausschöpfung der in der Verwandtschaft vorhandenen Quellen bei den Standesämtern weiterforschen müssen. Dort erhalten Sie in der Regel nur Auskunft über direkte Vorfahren (über Ihren Tanten und Onkel also nicht). Diese Auskünfte sind gebührenpflichtig; Sie sollten sich möglichst unbeglaubigte Kopien der Einträge geben lassen. Standesämter gibt es erst seit 1875, und deshalb enden die Forschungsmöglichkeiten recht bald (mit Ausnahme einiger rheinischer Gebiete, die unter französischer Besatzung schon früher Zivilregister führten).


    Steht unter Tips für Anfänger hier auf Genwiki.


    Auch nach der letzten Rechtsprechung über Auskünfte nach dem Erzeuger hat, man das Recht darauf Auskunft zu erhalten.
    Siehe hier:
    Gerechtfertigtes Auskunftsbegehren des Kindes

    viele Grüße
    Ulrich
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