"...mit allen Gnaden und Gerechtigkeiten"?

  • Hallo allerseits,


    bei meinen adeligen Vorfahren in der Mark Brandenburg (16. - frühes 17. Jahrhundert) findet sich in den Lehensbriefen neben der Formulierung "mit allen Gnaden und Gerechtigkeiten" gelegentlich auch nur die Formulierung "mit allen Gerechtigkeiten".


    Verstehe ich es richtig, dass das "mit allen Gerechtigkeiten" sowohl die Rechte am Grund und Boden, als auch die Gerichtsbarkeit über die jeweils genannten Bauern und Kossathen beinhaltet?
    Wenn ja, was bedeuten dann "alle Gnaden" bzw. das Fehlen dieser Formulierung?


    Wer kennt sich damit aus?


    Grüße aus Hannover


    Giacomo-Marco Sbriglione

    IRGENDWIE sind wir doch ALLE miteinander verwandt... ;)

  • Hallo Giacomo-Marco,


    Gerechtigkeiten sind im Grundbuch eingetragene Rechte für Besitzer eines Gutes. Z.B. Fischereirecht, Jagdrecht, Wegerecht, ect.


    Viele Grüße, Ursula

    Fünf sind geladen, zehn sind gekommen. Ich gieß Wasser zur Suppe und heiß alle willkommen.


    Viele Grüße, Ursula

  • Hallo Ursula,


    im konkreten Fall bin ich mir etwas unsicher, ob die Gerechtigkeiten hier die von Dir genannten Bedeutungen haben, da die Formulierung weit überwiegend im Zusammenhang mit den Zins- und Dienstleistungen einzelner Bauern (bzw. deren Höfen) genannt werden. Fischereirechte, Straßengerichtsbarkeit und Kirchenpatronat werden in den Lehensbriefen jeweils als eigene Punkte aufgeführt (wie übrigens auch die "freie Waare"). Bei den betroffenen Orten handelte es sich - was für mich auch ein Anlaß für meine ganz oben genannte Vermutung war - durchgehend um Orte, die nicht der Gerichtsbarkeit eines Amtes unterstanden, sondern (nach meinen Recherchen) derjenigen der adeligen Grundbesitzer (die Einwohner der Orte waren jeweils auf mehrere Adelsfamilien verteilt) . Die Jagdgerechtigkeit wurde allerdings an keiner Stelle ausdrücklich genannt.


    Viele Grüße


    Giacomo-Marco

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  • Hallo Giacomo-Marco,


    mit "mit allen Gnaden" sind dann die Privilegien gemeint, die der adelige Grundbesitzer auf die adeligen Familien verteilt hat. So hatten sie Vorrechte und Sonderstellungen. Es gab ja auch Zinsgerechtigkeiten, Münzen durften geprägt werden, Zölle, die sie einnehmen durften, (mit oder ohne den Zehnten abzugeben). Sicher noch vieles mehr.


    Aber ob die Gerichtsbarkeit vom Adel (Kaiser, König) abgegeben wurde?


    Falls Du etwas findest, bitte lass es uns wissen. Das Thema ist sehr interessant.


    Viele Grüße, Ursula

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