Hallo allerseits,
bei meinen adeligen Vorfahren in der Mark Brandenburg (16. - frühes 17. Jahrhundert) findet sich in den Lehensbriefen neben der Formulierung "mit allen Gnaden und Gerechtigkeiten" gelegentlich auch nur die Formulierung "mit allen Gerechtigkeiten".
Verstehe ich es richtig, dass das "mit allen Gerechtigkeiten" sowohl die Rechte am Grund und Boden, als auch die Gerichtsbarkeit über die jeweils genannten Bauern und Kossathen beinhaltet?
Wenn ja, was bedeuten dann "alle Gnaden" bzw. das Fehlen dieser Formulierung?
Wer kennt sich damit aus?
Grüße aus Hannover
Giacomo-Marco Sbriglione