2 Lateinische Formulierungen

  • Hallo zusammen,


    In einer Urkunde, in dem die verwitwete Mutter ihrem Sohn den Besitz überlässt, kommen diese beiden Lateinischen Formulierungen vor:



    tam in genere quam in specie


    cum Curatoribus ex uxorio noie



    Könnte mir bitte jemand deren Bedeutung erklären?


    Vielen Dank schon mal im Voraus



    lg

  • Hallo Buzinga,


    "tam in genere quam in specie" = wie im allgemeinen, so im speziellen;
    für "cum Curatoribus ex uxorio noie": Kannst Du diese Passage im etwas größeren Kontext hier einstellen, damit Dir besser geholfen werden kann?
    cum curatoribus = mit dem Vormund/Verwalter
    ex uxorio = der Ehefrau gehörend
    noie (= Abkürzung von nomine) = namens


    Gruß
    Detlef

  • Hallo,
    soweit schon mal danke.
    Hier mal beide Formulierungen im ganzen Satz:


    Dahero wollen Sie die Cedentin und Verkäufferin, als die Witwe und Mutter Martha cum Curatore Johann Hansen, für sich und ihre Erben, ihrem Einzigen Sohn Karl, und seinen Erben, in dem geruhigen und eigenthümlichen Besitz, dieses Bunden-Guthes cum omnibus Pertinentiis, jedoch unter Abhaltung aller darauf fallenden- Königl. und andern Beschwerden hiemittelst gesetzet, sich aller ihres daran habenden An- und Zusprüche, auch alle dawieder laufende Exceptionen, tam in genere quam in specie feyerlichst begeben haben.


    Urkundlich und zu desto mehrerer Festhaltung und Sicherheit, haben allerseits contrascirende Theile, cum Curatoribus ex uxorio noie, für sich und ihre Erben, diesen Kauf=Theilungs-und Abnahms=Contract unter feyerlichster Begebung aller hiewider zu ersinnenden Exceptionen, sub Hypothca bonorum, eigenhändig untergeschrieben.




    lg

  • Vielen Dank Detlef.
    Nur noch eine Frage: Im gesamten übrigen Text, wird die Mutter immer als Witwe bezeichnet. Mir ist klar, dass das im Lateinischen ‘Vidua‘ bedeutet, aber wäre es möglich das ‘ex uxor‘ auch vormalige Ehefrau bedeuten könnte?


    lg

  • Hallo Buzzinga,


    sprachlich ist eindeutig von der Ehefrau die Rede, aber aus dem Kontext ergibt sich nach Deinen Aussagen wohl ihr Witwen-Status. Die Frage stellt sich ja auch, warum sie einen Vormund (in dieser Angelegenheit) hatte. Jedenfalls kann man deshalb vermuten, dass sie nicht wieder verheiratet war. Das könntest Du auch daran feststellen, dass die Mutter Martha (ihr Nachnahme ist in der von Dir eingestellten Passage nicht verzeichnet) den Nachnamen des verstobenen Ehemannes weiterhin trägt.
    Kannst Du alle Unterschriften identifizieren? Wenn die Mutter selbst nicht eigenhändig unterschrieben hat (oder nur mit 3 Kreuzen), erschient die Inanspruchnahme eines Vormundes erklärlich.
    Aus dem Text schließe ich, dass der Vertrag nach 1820 geschlossen wurde (über den Zeitpunkt sagst Du nichts aus). Wenn dem so ist, findest Du den gesamten Vorgang im Grundbuch wieder. Wenn dort der verstorbene Ehemann zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch als (Mit-)Eigentümer geführt wurde, würde das ebenfalls erklären können, warum die Witwe als Ehefrau bezeichnet wurde und warum der Vormund eingesetzt war.


    Gruß
    Detlef

  • Hallo Detlef,


    Der Text ist von 1763; Unterschrieben wurde das Dokument nur vom Amtsvorsteher und dem Protokollanten, aber aus anderen Quellen (Kirchenbuch) weiß ich dass Sie nur einmal Verheiratet war. Die Vormundschaft (im Übrigen Text ist von Vogtschaft die Rede) kommt daher, weil Frauen, zu dieser Zeit, als nicht geschäftsfähig angesehen wurden und deshalb von ihren Ehemännern, bzw. eines vom Amt bestimmten vertreten wurden (in Schleswig-Holstein jedenfalls).


    Mir ging es ja auch darum, bei den Lateinischen Formulierungen nichts falsches zu übersetzen.
    Also, ich kann nur nochmal sagen, Vielen Dank.



    lg