Dispens für Ehe zwischen einem nicht-adligen Mann und einer adligen Frau nötig?

  • Hallo allerseits,


    als mein Vorfahre, der Mackenroder Quartiermeister Lorenz Engel, im Jahre 1694 das adlige Fräulein Johanna Maria v. Zengen heiratete, musste er vorher einen Dispens aus Ellrich einholen.
    War das zu dieser Zeit allgemein bei Ehen zwischen Nichtadligen und Adligen notwendig oder könnte das mit seinem militärischen Rang als Quartiermeister zu tun gehabt haben? Und für die, die sich mit der allgemeinen Situation im Gebiet der ehemaligen Grafschaft Hohnstein auskennen: warum Ellrich? Ich habe online keinerlei Hinweis darauf gefunden, dass sich dort um 1694 irgend eine Form von fürstlicher oder kirchlicher Oberverwaltung befunden haben könnte...


    Grüße!


    Giacomo-Marco

    IRGENDWIE sind wir doch ALLE miteinander verwandt... ;)

  • Hallo Giacomo-Marco,


    ich zitiere mal zwei Abschnitte aus einem Artikel, der sonst nicht so viel mit Dispensen zu hat.
    http://www.kleio.org/de/geschichte/frauen/k_aragon.html


    Kurz gesagt: Vielleicht findst Du ja, wenn Du weiter forschst, eine Verbindung der Urgroßeltern Deiner Vorfahren. Oder die beiden waren verschwägert...


    "Die Kirche versuchte nämlich schon zu Beginn des Mittelalters, Verwandtschaftsehen zu verhindern. Im 6. Jh. waren die Ehen zwischen Gatten verboten, die im dritten Grad miteinander verwandt waren, im 8. und 9. Jh. ging das Verbot bis zum sechsten Grad. Um 800 ließ Papst Leo III. († 816) Ehen zwischen Verwandten siebten Grades verbieten, weil der Herr am siebten Tag von seinen Werken ausruhte. Schließlich wurde im Laterankonzil im Jahre 1215 festgelegt, daß Ehen nicht geschlossen werden dürften, wenn eine Verwandtschaft bis zum vierten Grade vorliegen würde. Das bedeutete, daß man, wenn man dieselbe Ururgroßmutter oder denselben Ururgroßvater hatte, sich nicht miteinander verheiraten durfte, es sei denn, der Papst gab die Dispens dazu. Und die wurde - wenn man dem Adelsstand angehörte - schnell erteilt.


    Auch wenn "Schwägerschaft aus unerlaubtem Beischlaf" vorlag, d.h. ein Mann z.B. die Schwester einer Frau heiraten wollte, mit der er Geschlechtsverkehr hatte, verbot die Kirche die Eheschließung. So war natürlich die Heirat zwischen Schwager und Schwägerin erst recht nicht erlaubt. Seit 867 durften laut Papst Nikolaus I. († 867) zudem keine Ehen mehr zwischen Täuflingen und ihren Paten und deren Kindern geschlossen werden, da zwischen ihnen "geistliche Verwandtschaft" vorlag. Dieses Ehehindernis wurde - nebenbei erwähnt - in der katholischen Kirche erst im Jahre 1983 aufgehoben!"

  • Haqllo Giacomo-Marco,
    Militärangehörige mußten noch zu Kaisers Zeiten eine Genehmigung ihrer vorgesetzten Behörde einholen.
    In den dreißigerJahren des letzten Jahrhunderts galt das auch für die Angehörigen der Landespolizei. Bestehende Schwangerschaft war eine ausreichende Begründung.
    Freundliche Grüße, Wilfried