Angabe "staatenlos" bei Kindern in Passagierliste

  • Hallo zusammen,


    entfernte Verwandte von mir wanderten 1956 in die USA aus. In der Passagierliste sind die Eltern mit Herkunft Deutschland, die in Deutschland geborenen Kinder jedoch als "staatenlos" eingetragen. Wie muss ich das verstehen?

  • Hallo Simone,


    kann es sich bei den Eltern eventuell um Kriegsflüchtlinge handeln?
    Mir ist ein Fall bekannt, da war die Mutter aus Ostpreußen, galt hier als Volksdeutsche und ihre hier geborenen Kinder als staatenlos.

  • @Anita: genauso erging es meinem Schwiegervater. Seine Mutter war aus Siebenbürgen und kam 1930 erst noch mit einem rumänischen Paß nach HH. Der Sohn, in HH geboren, war dann bis ca. 1970 staatenlos und hatte aber einen in Deutschland ausgestellten "Paß" mit dem Vermerk "staatenlos".


    Assi


    Und was ich nicht ändern kann, da bleibe ich weiter dran... (Herbert Grönemeyer)

  • Hallo zusammen,


    Danke für Eure Hinweise! Die Mutter der Kinder wurde definitv in Westdeutschland (rein geografisch, nicht politisch) geboren. Über die Herkunft des Vaters ist mir leider nichts bekannt.


    Das Thema ist in jedem Fall interessant. Bisher wusste ich gar nichts darüber. Ich habe ein wenig gegoogelt. Es ist nicht einfach, Infos zu finden. Am besten fand ich diesen Artikel. Er schildert am Anfang auch die Frage der Staatsangehörigkeit in von Hitler annektierten Gebieten (Österreich, Sudetenland, Memelland, Ukraine etc.).


    http://www.zaoerv.de/16_1955_56/16_1955_3_4_b_646_676_1.pdf


    In aller Kürze lässt sich sagen, dass die Vertriebenen aus den Ostgebieten fast ein Jahrzehnt lang, bis 1955 endlich eine Regelung gefunden wurde, staatenlos waren, da es keinen Friedensvertrag gab. Wir hatten ja nur einen Waffenstillstand und 1991 schließlich und endlich den Zwei-plus-Vier-Vertrag. Will sagen: Ab 1955 wurde die Einbürgerung der Vertriebenen ermöglicht.


    Die von mir erwähnte Familie wanderte 1954 aus, als es noch keine Regelung gab. Jedenfalls: Wieder etwas gelernt. :)