Welches Gericht war Ende des 17. Jh. für die Halsgerichtsbarkeit im Amt Dardesheim zuständig (es geht um Mord)?

  • Hallo allerseits,


    meine Vorfahrin Ilse Behrens, geb. Hollen, wurde Ende September 1687 in ihrem Garten in Dardesheim von einem Weindieb erschlagen.
    Ihr Mörder - ein Hans Lorenz aus Rohrsheim - wurde im Folgejahr gleichfalls in Dardesheim mit dem Schwert hingerichtet (beides Informationen aus dem Kirchenbuch).


    Meine Fragen:
    1. Wo finde ich die Gerichtsakten zu diesem Fall, wenn sie sich denn erhalten haben?
    2. War das Amt Dardesheim oder das Amt Westerburg (wegen Rohrsheim) zuständig, oder eine übergeordnete Gerichtsstelle?
    3. Wenn eines der beiden erstgenannten Ämter zuständig war:die Sachen werden sich doch sicherlich nicht in den Amtshandelsbüchern finden - aber wo dann?


    4. Hatte jemand von euch schon mal einen vergleichbaren Fall?


    Grüße!

    IRGENDWIE sind wir doch ALLE miteinander verwandt... ;)

  • Moin,


    schau doch mal bei wiki Halsgerichtsbarkeit (Blutgerich) http://de.wikipedia.org/wiki/Blutgerichtsbarkeit.
    Solche Unterlagen (Akten) könnte man in dem zuständigen Staatsarchiv finden und das wäre meiner Meinung
    nach in Wolfenbüttel. Das Gebiet war zu dem Zeitpunkt doch braunschweigisch. Ich habe ein Verzeichnis aus dem Jahre
    1822 mit Angaben zu den Orten im Königr. Hannover, werde da mal schauen ob ich etwas zu Braunschweig/Wolfenbüttel
    finde. Melde mich wieder.

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    VG vom Deisterrand :thumbup:
    Harald

  • Hallo,


    ich habe mir das "Statistische Repertorium zum Königreich Hannover" hergeholt und muß leider sagen
    das Braunschweig-Wolfenbüttel da nicht drin steht. War aber ein Versuch.
    Bleibt doch wohl nur eine Anfrage StA. Wolfenbüttel.

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    VG vom Deisterrand :thumbup:
    Harald

  • Hallo Harald,


    bist Du Dir sicher, dass Dardesheim damals zu Braunschweig-Wolfenbüttel gehört hat?
    Ich glaube, dass die Orte der Region (so weit ich weiß, gehörte das Amt Dardesheim zum Fürstentum Halberstadt) damals schon den Kurfürsten von Brandenburg gehört haben, kann mich aber täuschen.
    Auf jeden Fall lagern die Amtshandelsbücher in Magdeburg.


    Grüße


    Giacomo


    P.S.: eine zentrale Frage für mich wäre, ob Totesstrafen im Einzugsgebiet zu dieser Zeit auf Amtsebene (Amt Dardesheim), Landesebene (Fürstentum Halberstadt) oder nur durch den Fürsten selbst bzw. dessen Räte (nach meiner Vermutung zu dieser Zeit schon Kur-Brandenburg) verhandelt werden konnten. Eine Bestätigungspflicht durch den Fürsten halte ich durchaus für möglich.

    IRGENDWIE sind wir doch ALLE miteinander verwandt... ;)

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