Unterstützungswohnsitzberechtigt

  • Weiss jemand, was genau es mit dem Begriff 'unterstützungswohnsitzberechtigt' auf sich hat.
    Ich vermute, dass eine Person im Falle der Armut nur an diesem Ort die damalige Form der Sozialhilfe bekommen hätte?


    Wäre es also einer armen Person nicht gestattet gewesen, in eine andere Gemeinde zu ziehen, weil man ja dort noch keine Anrechte erworben hatte? Bzw. mußte man wieder zurück in seine Heimatgemeinde, wenn man anderswo verarmte und kein Einkommen mehr hatte?


    Der Status an sich scheint ja ansonsten eher positiv belegt zu sein, z.B. hier:
    „Da der Gesuchsteller dahier heimat- bzw. unterstützungswohnsitzberechtigt sind und einen sehr guten Leumund genießen wurde die Erlaubnis zum Betrieb der Gastwirtschaft am 21.12.1921 erteilt.“