Personenstandsgesetz (PStG) § 61 bzw. §§ 5, 61,62 PStG.

  • Hallo Leute,


    ich habe ein wirkliches Problem beim Forschen :(


    Laut des oben genannten Gesetzes, bekomme ich keine Auskunft über die Angaben der Personen,die auf den Blätter der Heiratsurkunde meiner Großeltern stehen.
    Diese haben 1941 geheiratet.
    Ich habe zwar die Urkunde, doch die weiteren Angaben ( Blätter ) nicht, jedoch das Standesamt in Bützow.
    Auf diesem stehen die Eltern und Großeltern , meiner Großeltern.


    Hat jemand vielleicht eine Idee??


    Beste Grüße
    Thoms

  • Hallo,


    Heiratsurkunden aus 1941 unterliegen zwar noch dem Datenschutz ( 80 Jahre ), da es sich aber hier um Deine direkten Vorfahren handelt,
    hast Du ein Anrecht auf die Urkunde. Warum das nicht auch für die Eltern und Großeltern Deiner Großeltern gelten soll, ist mir unverständlich.


    Hier hat Daniel mal vor einiger Zeit wichtiges zum Personenstandsgesetz zusammengefasst, vielleicht hilft es Dir:
    https://forum.genealogy.net/in…enstandsgesetz#post269118

  • Hallo,


    hast Du Dich bei Deiner Anfrage eigentlich als Enkel ausgewiesen mit den entsprechenden Urkunden? Es könnte sein,
    dass dies der Grund für Deine Schwierigkeiten ist, um an die vollständige Urkunde zu kommen.
    Wie ich vorher bereits schrieb, unterliegen Heiratsurkunden aus 1941 ja noch dem Datenschutz. Wenn Du Dich aber als
    Enkel ausweist mit Deiner Geburtsurkunde und der von Vater oder Mutter, muss man Dir die vollständige Urkunde
    zukommen lassen.

  • Aus den Angaben wird man leider nicht wirklich schlau.


    WELCHES Standesamt verweigert die Auskunft? Welcher Bezug besteht hier zu Schlesien? Ein Bützow sollte dort unbekannt sein...


    Wenn es sich um ein deutsches Standesamt handelt und du ein Enkel/direkter Nachfahre der Brautleute bist, muss das Standesamt den Eintrag zugänglich machen. Das Verwandtschaftsverhältnis sollte ggf. gegenüber dem Standesamt glaubhaft gemacht werden können.


    Evtl. ist Letzeres bisher nicht passiert.


  • Hallo,


    hast Du Dich bei Deiner Anfrage eigentlich als Enkel ausgewiesen mit den entsprechenden Urkunden? Es könnte sein,
    dass dies der Grund für Deine Schwierigkeiten ist, um an die vollständige Urkunde zu kommen.
    Wie ich vorher bereits schrieb, unterliegen Heiratsurkunden aus 1941 ja noch dem Datenschutz. Wenn Du Dich aber als
    Enkel ausweist mit Deiner Geburtsurkunde und der von Vater oder Mutter, muss man Dir die vollständige Urkunde
    zukommen lassen.


    Hallo Josef Both,


    Danke für den Hinweis , ich habe es geändert


    Grüße
    Thoms

  • Hallo und guten Abend Henriette,


    danke für Deine Antwort.


    Ja , am Telefon habe ich mich als Enkel vorgestellt und in der Email habe ich die Urkunde gesendet, jedoch nicht meine Geburtsurkunde angefügt.
    Das war wohl der Fehler.
    Ich rufe morgen dort an und dann gebe ich Dir / Euch Bescheid .


    Gruß
    Thoms


    Hallo und guten Abend Ken,


    auch dir Danke für die Antwort.


    Ich habe die Anfrage an das Standesamt Bützow ( Mecklenburg/Vorpommern ) gestellt da meine Großeltern dort getraut wurden.


    Ich halte Dich / Euch auf den Laufenden


    Danke Euch und einen schönen Abend
    Thoms