1965 Urteil Zivilkammer 32 des Landgerichts Berlin

  • Hallo,


    Die Großmutter meiner Freundin heiratete 1931 in Belgien einen deutschen Mann aus Berlin.

    Ihre Ehe wurde durch den Weltkrieg zerrissen.

    Soweit wir wissen, haben sie sich nicht wiedergesehen.


    Offiziell wurde die Ehe am 18. März 1965 durch ein Urteil der Zivilkammer 32 des Landgerichts Berlin für nichtig erklärt.


    Wir möchten herausfinden, wer die Initiative zur Ehescheidung ergriffen hat.

    Könnte die Enkelin des Ehepartners dieses Urteil sehen oder eine Kopie davon erhalten?


    Wie lässt sich dieses Urteil am besten überprüfen?


    Vielen Dank im Voraus für ihre Hilfe!


    Liebe Grüße aus der Hansestadt Antwerpen/Belgien


    Leo

  • Hallo Leo,

    ich lebe in Berlin, bin von der Akteneinsicht aber noch soweit entfernt wie Sie, das heißt ich habe keine Fachkenntnisse über den Umgang mit diesen Vorgängen. Was wäre ein mögliches Vorgehen? Ich würde das Gericht anschreiben, ob eine Aktenzeichen ermittelt werden kann, ob eine Archivierung der Akte erfolgt ist und wo die Akte ggf. archiviert ist, d.h. ich würde zunächst Aktenzeichen und Anlaufadressen recherchieren mit Verweis auf den eigenen Familienstatus und ein mögliches persönliches Interesse. Ich würde dabei bereits nach der Ablauffrist für die Schutzfrist der Akteneinsicht fragen. Ggf. wäre ich bereit, mit einer Vollmacht (komplett kostenlos) Akteneinsicht zu nehmen, ggf. könnte auch ein Rechtsanwalt in Berlin damit beauftragt werden.

    Grüße erst einmal

    Helmut