Hallo,
Die Großmutter meiner Freundin heiratete 1931 in Belgien einen deutschen Mann aus Berlin.
Ihre Ehe wurde durch den Weltkrieg zerrissen.
Soweit wir wissen, haben sie sich nicht wiedergesehen.
Offiziell wurde die Ehe am 18. März 1965 durch ein Urteil der Zivilkammer 32 des Landgerichts Berlin für nichtig erklärt.
Wir möchten herausfinden, wer die Initiative zur Ehescheidung ergriffen hat.
Könnte die Enkelin des Ehepartners dieses Urteil sehen oder eine Kopie davon erhalten?
Wie lässt sich dieses Urteil am besten überprüfen?
Vielen Dank im Voraus für ihre Hilfe!
Liebe Grüße aus der Hansestadt Antwerpen/Belgien
Leo