Personenstandsgesetz

  • Hallo in die Runde,


    ich habe eben die Heiratsurkunde meines Onkels von 1932 gefunden. Darin ist Vermerkt, das er 1942 nochmals geheiratet hat. Da er 1907 geboren ist, wäre da die zweite Heirat als Urkunde für mich zu bekommen? Die 80 Jahre Frist wäre bei der 2. Ehe ja noch nicht abgelaufen. Aber 113 Jahre seit Geburt.

    Wie ist es in diesem Fall geregelt?

    Freue mich auf eine Antwort, da ich hier ziemlich unsicher bin

    Schuppi:danke:

  • Hallo Schnuppi,


    da Du nicht in direkter Blutslinie mit Onkel und Tante verwandt bist, also kein berechtigtes Interesse hast, wirst Du keine Auskunft vom Standesamt erhalten. Ohne berechtigtes Interesse mußt Du die Übergabe der Standesamtsunterlagen und/oder Kirchenbücher an das entsprechende Archiv abwarten.


    Gruß - Detlef