Witwer heiratet nach rund 3 Wochen wieder - kann das sein?

  • Hallo!


    Das ganze spielt in Paldau in der Steiermark. Die (vermutlich) erste Frau meines Vorfahren Johann, stirbt am 3.2.1691 mit 75 Jahren. Nur wenige Tage später, am 25.2.1691, heiratet er im gleichen Ort meine 7xUrgroßmutter und bekommt mit ihr noch 6 Kinder. Alles römisch-katholisch.

    Kann das wirklich sein? So kurz nach dem Tod der ersten Ehefrau wieder heiraten????

    Ich bin unsicher, finde aber keine andere Lösung, alles passt zusammen.


    Was meint ihr dazu? Habt ihr schon mal ähnliches gehabt?

  • Könnte es sich nicht eher um eine Namensgleichheit handeln?

    Es ist zwar üblich, dass Männer (vor allem, wenn kleine Kinder vorhanden waren) nach etwa 3 Monaten wieder heirateten, aber das kann hier ja nicht der Fall gewesen sein.

    Für mich klingt es eher so, dass in diesem Fall der Enkel kurz nach dem Tod seiner Großmutter heiratete. Ein Alter der Brautleute wurde um diese Zeit gewöhnlich nicht genannt, oder?

  • Die Vornamen passen alle zusammen und dass er Witwer war. Daher denke ich eher nicht, dass das ein Enkel war.


    Soooo kompliziert.


    Ich frage mich, ob das rein rechtlich möglich gewesen wäre, nur knapp 3 Wochen nach dem Tod der Ehefrau wieder zu heiraten.

  • Ich frage mich, ob das rein rechtlich möglich gewesen wäre, nur knapp 3 Wochen nach dem Tod der Ehefrau wieder zu heiraten.

    Warum nicht?

    Wenn die erste Frau mit 75 Jahren stirbt, wird Dein Ur..Großvater ?? ca. 80 Jahre alt gewesen sein? Ich zweifle mal biologisch an, daß er dann noch 6 Mal Vater wurde. Aber es soll ja Ausnahmen geben.

  • Wenn seine 1. Frau mit 75 Jahren gestorben ist, wie alt kann Johann gewesen sein ?

    Ist es überhaupt vorstellbar, dass er bei einer 2. Ehe noch 6 Kinder bekommen könnte ?


    Noch eine Möglichkeit: könnte es ein Sohn von der 1. Ehe - auch Johann genannt - sein, der, inzwischen auch gewitwert, deine 7xUrgroßmutter geheiratet hat ? Vom altersher könnte ich mir das eher vorstellen.


    Gruß,

    Bob

  • Alles doch ziemlich unwahrscheinlich.

    Seine 2.Frau müsste ja um die 40 Jahre rum gewesen sein, um noch 6 Kinder mit einem ca. 80 jährigen zu bekommen. Heute ist ja alles möglich, aber in der damaligen Zeit ?

    Gruß Gabi

    FN Grzegorzewski (die Adligen aus Polen)
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  • Aber natürlich kann das sein, wir sind das heutzutage nur nicht mehr gewohnt. In der Gegend, in der ich arbeite (Landgericht Griesbach des Herzogtums/Kurfürstentums Bayern, heute i.W. Landkreis Passau südlich der Donau), war es im 17./18. Jhdt. fast der Normalfall, dass Bauernhöfe über die Abfolge von Witwe/Witwer/Witwe/Witwer weiter gegeben wurden und nicht über Kinder. Es stirbt der Bauer, seine Witwe heiratet einen deutlich jüngeren Mann, der wird der neue Bauer. Die Bäuerin stirbt, der Witwer heiratet eine deutlich jüngere Frau, die wird die neue Bäuerin. Der Bauer stirbt, die neue Witwe heiratet einen deutlich jüngeren Mann usw usf. Im 19. Jhdt. synchronisierten sich die Lebensspannen von Mann und Frau dann so, wie wir es heute gewohnt sind, und damit wurde dieses "Ringelreihen" von Witwer und Witwe unüblich.


    Zurück zur Eingangsfrage: der Witwer kann alles zwischen 20 und 70 gewesen sein. Daher kann der mit der neuen Frau auch noch sechs oder wie viele auch immer Kinder gehabt haben. Auch die drei Wochen sind absolut nicht ungewöhnlich. Wenn seine verstorbene Frau bereits 75 war, dann war sie ja für 1691 uralt. Möglicherweise war sie auch schon länger krank, weiß man wohl nicht. Ich würde stark drauf tippen, dass der zukünftige Witwer bereits Absprachen getroffen hatte, wer seine Zukünftige sein sollte. Da mussten ja Verträge über Mitgift und Erbe ausgehandelt werden. Mein Rekord für einen Erbvertrag steht auf eine Woche nach dem Todesdatum, für die Wiederverheiratung zwei Wochen. Drei Wochen sind zügig, aber absolut nichts, was man nicht glauben könnte. Alles eine Frage der Vorbereitung ;)


    Für uns klingt das heutzutage herzlos und was weiß ich, aber eine Hochzeit unter Bauern in 1691 hatte in aller Regel nichts mit Zuneigung oder Liebe oder sonstigen Emotionen zu tun. Das war eine wirtschaftliche Entscheidung über ein gemeinschaftliches Unternehmen, nämlich den Hof. Wenn da einer der Partner durch Tod ausfiel, dann war gewaltiger zeitlicher Druck da, Ersatz zu beschaffen. Das war wie heute in einem Zwei-Mann-Unternehmen: wenn da jemand weg stirbt, dann muss zügig nachbesetzt werden, sonst kommt das Unternehmen ins Trudeln.

  • Hallo!


    Danke für eure Antworten. WEnn das was ich gefunden haben stimmt, dann wurde die Braut bei der Trauung ca. 62 Jahre, der Bräutigam ca. 23 Jahre alt. Die Braut war Witwe, der Bräutigam übernahm anschließend so wie es aussschaut den Hof nach dem Tod der erste Frau.


    So eine Zusammensetzung, junger Bräutigam und alte Braut, hatte ich schon, da ging es auch um den Bauernhof.


    Was mich hier nur total verunsichert sind die 3 Wochen zwischen dem Tod der 1. Frau und der 2. Heirat des Mannes.


    Der Mann ist dann übrigens 1720, im gleichen Jahr wie seine 2. Frau, gestorben.


    Sohn bzw. Enkelsohn kann ich recht gut ausschließen, da ich die auch alle erfasst habe und die anderwärtig geheiratet haben etc.

  • Ich habe hier in meiner Ahnenreihe auch einen 71. jährigen der eine 21 jährige geheiratet hat :/

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