Hamburg - Nachlassgericht?! Standesamt?!

  • Hallo,

    mein Großonkel starb 1979 in Hamburg. Er war verheiratet und die Ehefrau wohnte auch danach noch in Hamburg. Beide waren Kinderlos.

    Er war 1899 geboren - die Sterbeurkunde liegt mir vor.

    Sie wurde 1907 geboren, nur weiß ich leider nicht, wann sie starb.


    An welches Standesamt in Hamburg sollte ich mich am besten wenden?

    Das wo auch der Tod meines Großonkel registriert wurde?!


    Und zweite Frage: Wenn beide Kinderlos verstarben, muss dann nicht irgendwie ein Nachlassgericht oder Notar den Nachlass regeln bzw. das Testament, so es eines gab, vollziehen? Wo ist sowas in Hamburg archiviert?


    VG Gordon

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten! :rolleyes:
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  • Hallo Gordon,


    wenn Deine Großtante als Witwe weiterhin in der gemeinsamen Wohnung oder aber irgendwo in demselben Amtsbezirk wohnte, ist auch für sie das Standesamt zuständig, dass den Tod des Großonkels beglaubigt hat. Allerdings hast Du dort keinen Rechtsanspruch auf Auskunftserteilung, da Du kein sog. berechtigtes Interesse hast, weil Du kein direkter Nachkomme deines Großonkels bist.

    Für eine Auskunftserteilung kannst Du aber ggf. ein sog. rechtliches Interesse geltend machen, wenn Du als (Mit-)Erbe infrage kommst. Ein Erbe erster Ordnung kannst Du nicht sein, aber ein Erbe zweiter Ordnung. . "Als Erben zweiter Ordnung gelten unter anderem auch Großnichten und Großneffen, da sie die Abkömmlinge der Eltern des Erblassers sind. Dies setzt aber voraus, dass keine eigenen Abkömmlinge vorhanden sind und zumindest ein Elternteil nicht mehr am Leben ist."

    Wende Dich an das Nachlassgericht im Amtsgericht Hamburg-Mitte. Dort erfährst Du, ob es ein vollstrecktes Testament Deines Großonkels oder später Deiner Großtante gab und das jeweilige Erbe von Erbberechtigten angetreten wurde (oder evtl. Erbenermittler nicht fündig geworden sind).


    Gruß - Detlef