Copyright von genealogischen Daten

  • Hallo,


    da es um Daten eines adligen Stammbaumes geht und ich sonst keine passende Kategorie gefunden habe, stelle ich meine Frage hier ein.


    Wie verhält es sich mit dem Copyright von gedruckten Stammtafeln?

    Meiner Meinung nach, die aber nicht stimmen muss, ist es generell erlaubt aus Büchern - auch genealogische - Daten zu verwenden, sofern diese selbstverständlich mit der korrekten Quellenangabe versehen sind.


    Hintergrund meiner Frage ist folgender:

    Ein Mitforscher stellt mir einen Teil seines privaten Stammbaumes zur Verfügung, den er ganz überwiegend aus einem Buch zusammengetragen hat. Diese Daten würde ich gern übernehmen und dann allerdings auch u.a. in meinem Blog veröffentlichen. Es versteht sich, dass ich als Quelle das besagte Buch angebe.


    Ich habe vor einiger Zeit mal ein Buch in den Händen gehabt (weiß nicht mehr welches), in dem auf jeder Seite der fettgedruckte Hinweis stand, dass die Daten nicht weiterverwendet werden dürfen.


    Eure Einschätzung würde mir helfen.

    Danke und Grüße

    Silvia

  • Wie verhält es sich mit dem Copyright von gedruckten Stammtafeln?

    Meiner Meinung nach, die aber nicht stimmen muss, ist es generell erlaubt aus Büchern - auch genealogische - Daten zu verwenden, sofern diese selbstverständlich mit der korrekten Quellenangabe versehen sind.

    Grundsätzlich mußt Du sicherlich unterscheiden zwischen dem gedruckten Stammbaum und den dort darauf befindlichen Daten. Die Erstellung des Stammbaums wird eine gewisse schöpferische Höhe voraussetzen, so daß hier es nicht einfach möglich ist, eine Kopie zu verwenden.

    Die Daten, die dort aufgeführt sind, unterliegen m. E. nicht dem Urheberrecht.

    Es gibt wohl Urteile, wonach die Auflistung der reinen Daten keine schöpferische Höhe im Sinne des Urheberrechts beinhaltet. Auch die VG Wort, als Vertreter der Autoren, übernimmt bei reinen OFBs keine Vertretungsübernahme (weiß ich aus eigener Erfahrung).
    Daß Du bei Datenübernahme Deine Quelle angibst, auch wenn nicht gefordert, ist eigentlich selbstverständlich. Kein wissenschaftliches Arbeiten ohne Quellenangabe.
    Das ist meine Einschätzung und bisherige Erfahrung. Ich bin aber kein Rechtsanwalt, kann also sicherlich nicht zu einem abschließenden Urteil kommen.

    Gruß

  • Hallo


    Zitat

    Ein Mitforscher stellt mir einen Teil seines privaten Stammbaumes zur Verfügung, den er ganz überwiegend aus einem Buch zusammengetragen hat. Diese Daten würde ich gern übernehmen und dann allerdings auch u.a. in meinem Blog veröffentlichen. Es versteht sich, dass ich als Quelle das besagte Buch angebe.


    Zum Copyright kann ich nichts sagen, aber Angaben aus einer Stammtafel, die überwiegend aus Daten besteht, die der Ersteller aus einem Buch abgeschrieben und nicht in den Originalquellen überprüft hat, würde ich persönlich niemals online veröffentlichen, bevor ich sie nicht selbst in den Originalquellen überprüft habe.


    Gruss

    Svenja

  • Sanaleikki


    Danke für Deine Antwort. Da ich nur die Daten verwende und selbstverständlich die Quelle angebe, dürfte ich auf der sicheren Seite sein.



    Svenja1978


    Grundsätzlich stimme ich Dir zu und arbeite auch so. Soweit möglich, wird jedes Datum, das ich aus einer Sekundärquelle übernommen habe, in der Primärquelle gegengeprüft.

    Aber man soll nie nie sagen. :) Der früheste genannte Vorfahre ist im konkreten Fall um 1120 geboren. Diese Daten wären für uns Hobby-Familienforscher wohl nicht oder nur äußert schwer selbst nachprüfbar. In einem solchen Fall verlasse ich mich getrost auf die Angaben des Edlen Freiherrn von und zu ... , der diese in seinem Buch veröffentlicht hat.

  • Es versteht sich, dass ich als Quelle das besagte Buch angebe.

    Hallo Silvia,


    Deine Quelle ist nicht das Buch, sondern der partielle Stammbaum Deines Mitforschers, der zudem nicht ausschließlich auf dem Buch basiert, sondern lediglich überwiegend.

    Da Dein Mitforscher seinen Stammbaum nicht veröffentlicht hat, ist er als Quelle nicht zitierfähig. Zitierfähigkeit bedeutet, dass ein Leser die Übereinstimmung Deines Zitats mit Deiner Quelle selber nachprüfen können muss. Über die inhaltliche Richtigkeit der Angaben sagt das sowieso nichts aus.

    Wenn Du trotzdem die Daten in Deinem Blog verwenden willst, gibst Du besser keine Quelle an, sondern bezeichnest den Teil ausdrücklich als ungesichert.


    Gruß - Detlef

  • Hallo Detlef,


    Wenn Du trotzdem die Daten in Deinem Blog verwenden willst, gibst Du besser keine Quelle an, sondern bezeichnest den Teil ausdrücklich als ungesichert.


    Genealogie ohne Quellen ist Mythologie.

    @Silvia

    Wenn Dir die Daten zur eigenen Forschung übergeben wurden, kannst Du sie auch verwenden. Als Quelle gibt man dann den Übersender dieser Daten an, bspw.: "Persönliche Mitteilung von XY vom XX.XX.2020" o. ä.. Man kann natürlich auch versuchen, sich die vom Übersender verwendeten Bücher zu besorgen.


    Viele Grüße


    Dirk