Ich kann eine eigentlich einfache Abkürzung nicht interpretieren.
In einem Geburtseintrag von 1752 steht beim Vater die Angabe „Schulth[eiß] S.“ (s. Bild -1). Das S. könnte natürlich - wie sehr oft - für Sohn stehen.
Bei seinem Vater wiederum steht ebenfalls „Schulth[eiß] S.“ (s. Bild -2, aus dem Familien-Register des Ortes)).
Und das findet sich auch bei dessen Vater (s. Bild -3, auch das aus dem Familien-Register).
Diese Wiederholung und - wenn es tatsächlich Sohn bedeutet - dieser mehrfache Rückbezug auf die vorhergehende Generation irritiert mich, erscheint mir zumindest sehr ungewöhnlich.
Wie seht ihr das?