Hallo,
ich bin mal wieder unsicher, was erlaubt ist und was nicht. Bezüglich Archivmaterial hatte ich mal gelesen, dass bis zu 10% bpsw. einer Akte veröffentlicht werden dürfen. Hat dazu jemand nähere Infos?
Mir liegen abfotografierte Stammtafeln aus dem Kreismuseum Genthin vor. Diese enthalten neben genealogischen Daten auch viele wertvolle Hintergrundinfos zu einzelnen Familien oder Orten. Um diese Daten der Allgemeinheit zugänglich zu machen, würde ich gern von Zeit zu Zeit einen Artikel in meinem Blog veröffentlichen. Eine Beispielseite (nicht veröffentlicht!) sieht dann so aus:
https://silviadiessner.de/?p=2475&preview=true
Die grünen Namen werden noch auf das OFB verlinkt.
Nur den Text, ohne das Bild, dürfte ich so sicherlich veröffentlichen. Problematisch könnte m.E. das Bild sein.
Das Kreismuseum Genthin hatte ich bereits vor einem Jahr angeschrieben und um Erlaubnis gefragt. Die Kommunikation brach damals mit dem Hinweis auf Homeoffice in der Pandemie ab. Kürzlich habe ich erneut nachgefragt, aber auch diesmal bisher keine Antwort erhalten.
Was ist zu tun? Oder zu lassen?
Danke und Grüße
SIlvia