Wieviel muss ich ans Standesamt überweisen?

  • Hallo,


    kann mir jemand kurz genau sagen wieviel ich überweisen soll. Hier Ausschnitte aus der E-Mail:



    (...)Aus dem zu dieser Ehe vorliegenden Familienbuch (das leider nicht mehr in Fotokopie ausgestellt werden kann) sind loch die Namen der jeweiligen Eltern der Eheschließenden zu ersehen sowie ein Hinweis auf eine Vorehe der Frau. Leider sind Informationen aus Urkunden ebenfalls gebührenpflichtig und kosten pro Information 6,-- EURO. Sollten Sie die zusätzlichen Informationen ebenfalls benötigen, teilen Sie das bitte noch mit.(....)


    Und weiter:


    (...)Außerdem ist es so, dass lediglich eine Urkunde mit Überweisungsträger für die Verwaltungsgebühr in Höhe von 14,-- EURO versandt werden kann. (....)


    Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass ich pro Dokument 6 Euro bezahle plus 14 Euro Verwaltungsgebühr? Das heißt wenn ich lediglich die Eheurkunde beantrage, muss ich insgesamt 20 Euro überweisen? Und falls ich zusätzlich die Sterbeurkunde meiner Urgroßmutter beantrage, dann 26 Euro?

    Entschuldigt die Frage, aber ich möchte nur sicher gehen.




    liebe Grüße


    Sebastian

  • Hallo Sebastian,


    also ich verstehe das so, dass du für die Information (Namen der jeweiligen Eltern der Eheschließenden und dem Hinweis auf die Vorehe der Frau) 6,00 Euro bezahlen darfst. (Auskunftserteilung = 6 €).

    Je zugesandter Urkunde wären 14,- € fällig.


    Viele Grüße,


    Christoph


    Nachtrag: Da steht "Urkunde mit Überweisungsträger", d.h. du überweist den Betrag erst nach Erhalt der Urkunde. Quasi Bestellung auf Rechnung :)

  • hallo Sebastian,


    etwas schwierig zu verstehen, aber ich lese das so,

    - dass jede Urkunde* 14,- € kostet

    - dass jede Information aus dem Familienbuch 6,- € kostet.

    * du hast hoffentlich nicht nach einer Urkunde, sondern nach einer Kopie des Registereintrags gefragt.

    Aber das läuft doch normal jetzt so, dass du dem Standesamt schreibst, was du bekommen willst. Dann sagen die dir, was du bezahlen musst. Oder schicken die das zu und dann musst du erst bezahlen?.


    Im Zweifelsfall einfach bei denen nachfragen.


    lg, Waltraud

  • Hallo Christoph,


    danke. Ich habe aber den Betrag bereits vorgestern Abend überwiesen, also schon vorher. Ist das schlimm? Bei der Anfrage einer erweiterten Meldeauskunft bei einem anderen Standesamt, hatte ich auch vorher überwiesen und es war kein Problem. Ich habe diese Frage ja auch in einem anderen Forum gestellt und dort ist es denen nicht aufgefallen, dass ich erst später bezahlen soll.


    liebe Grüße

    Sebastian

  • Hallo Waltraud,


    danke. Also die Standesbeamtin hat mir schon vorher mitgeteilt, dass ich leider keine Kopie von den Dokumenten bekomme, sondern dass sie die Informationen abschreiben. Also habe ich jetzt nur nach der Ehekunde und Informationen zu den Eltern gefragt.


    liebe Grüße

    Sebastian

  • Hey Sebastian,


    dass du das Geld vorab überwiesen hast, ist kein Problem. Dann musst du nicht mehr daran denken. Vielleicht kannst du dem Standesamt den von dir verwendeten Verwendungszweck mitteilen, damit die Zahlung zugeordnet werden kann.


    "Sehr geehrte/r Herr/Frau X,


    am XX.05.2021 habe ich den Betrag von XX,XX EUR unter dem Verwendungszweck XXXXXXXXXXXXXXXXXXX auf das Konto des Standesamtes überwiesen. Sollte der Betrag die tatsächlich zu entrichtenden Gebühren überschreiten, bitte ich höflichst um Erstattung des zu viel geleisteten Betrags auf mein Bankkonto:


    IBAN:

    Kreditinstitut:


    Mit freundlichen Grüßen


    Sebastian X"


    "das leider nicht mehr in Fotokopie ausgestellt werden kann"


    Darüber bin ich auch gestolpert. Hast du mal nachgefragt, warum die das nicht kopieren können? Wenn man das Familienbuch aufschlagen kann, kann man es doch auf vorsichtig auf die Oberfläche des Kopierers legen und auf den großen grünen Knopf drücken.


    du hast hoffentlich nicht nach einer Urkunde, sondern nach einer Kopie des Registereintrags gefragt.


    Waltraud hat hier natürlich recht. Für die Ahnen-/Familienforschung solltest du unbedingt eine Kopie/Fotokopie aus dem entsprechenden Register anfordern. Eine Urkunde (Abschrift/Beglaubigung) bringt dich hier nicht weiter.


    Viele Grüße,


    Christoph

  • Hallo Christoph,


    dann bin ich ja beruhigt. Also den Verwendungszweck hat das Standesamt vorgegeben. Das war "Gebühr an Standesamt" und das Kassenzeichen.


    Also, ich bin ja früh, dass die mir überhaupt etwas schicken und deshalb habe ich auch aus Höflichkeit nicht mehr nachgehakt. Warum glaubst du, dass eine Abschrift mir mich nicht weiterbringt? Eigentlich wollte ich nur die Namen der Eltern und das Geburtsdatum. Mit diesen Infos könnte ich dann bei seiner Heimatstadt nachfragen.


    liebe Grüße

    Sebastian

  • Hey Sebastian,


    naja, ich persönlich bin der Ansicht, dass das Original die meiste Aussagekraft hat. Die Abschrift sagt dir quasi nur, dass es im Standesamt eine Urkunde gibt, die den Inhalt der Abschrift hat. Zudem muss auch der/die/das Standesbeamte*INNEN*X die Schrift von 1871 bis heute entziffern. Je nach dem, wie gut ihm das gelingt, bzw. wie hoch seine Motivation ist, kann es auch passieren, dass aus Martha -> Marta wird. Und so ein Original (Bei der Eheurkunde bis 1945 = 2 DIN A4 Seiten) macht auch einfach viel mehr her, als eine Seite DIN A5 heutzutage. (Weiß gar nicht ob das mit DIN A5 stimmt, die sind eher noch ein bisschen schmaler.)


    Grüße ;)

  • Hey Sebastian,


    naja, ich persönlich bin der Ansicht, dass das Original die meiste Aussagekraft hat. Die Abschrift sagt dir quasi nur, dass es im Standesamt eine Urkunde gibt, die den Inhalt der Abschrift hat. Zudem muss auch der/die/das Standesbeamte*INNEN*X die Schrift von 1871 bis heute entziffern. Je nach dem, wie gut ihm das gelingt, bzw. wie hoch seine Motivation ist, kann es auch passieren, dass aus Martha -> Marta wird. Und so ein Original (Bei der Eheurkunde bis 1945 = 2 DIN A4 Seiten) macht auch einfach viel mehr her, als eine Seite DIN A5 heutzutage. (Weiß gar nicht ob das mit DIN A5 stimmt, die sind eher noch ein bisschen schmaler.)


    Grüße ;)

    Hallo Christoph,


    nein, es handelt sich um eine Heiratsurkunde von 1977! Mein Urgroßvater hat etwas später geheiratet. Zu der Frau habe ich eigentlich keinen Bezug.


    liebe Grüße

    Sebastian