Abstammungsnachweis für Behörden (Schwierigkeiten)

  • Hallo,


    ich benötige mal wieder Hilfe und zwar bei meinen Recherchen. Es handelt sich um Auskunft, bei denen der Abstammungsnachweise geführt werden muß. Die Behörden verweigern mir aber die Auskunft und hier zeigt sich der Beamtenirrsinn in Deutschland. Ich will erklären worum es geht.


    In meiner Geburtsurkunde stehen nur die Namen meiner Eltern. Klaus-Peter Hansen und Mette Sörensen. Wenn ich aber jetzt die Geburtsurkunde von Klaus-Peter Hansen vorlege, kann dadurch kein Bezug zu mir und meiner Geburtsurkunde gezogen werden. Die Beamten sagen, aus meiner Geburtsurkunde geht nicht hervor, um welchen Klaus-Peter Hansen es sich handelt. Denn es gibt viele mit diesem Namen.


    Beim Standesamt meiner Geburtsstadt konnten und/oder wollten sie mir nicht sagen, welche Daten zu meiner Geburtsurkunde noch erfaßt wurden oder wie der Ablauf damals war. Mußten meine Eltern ihren Ausweis vorlegen oder vielleicht unterschreiben? Gibt es im Geburtenregister irgendwelche Hinweise wonach zumindest eindeutige Daten vorliegen, daß diese als Referenz zu der Geburtsurkunde meines Vaters herangezogen werden können?


    Tatsächlich stehe ich aktuell an dem Punkt, wo ich per Urkunde nicht nachweisen kann, wer meine Eltern sind, denn Klaus-Peter Hansen gibt es viele und die Heiratsurkunde kann nicht herangezogen werden, weil in meiner Geburtsurkunde nicht einmal weitere Eintragungen gemacht wurden, wann und wo meine Eltern geboren sind. Demnach fehlt die Referenz zur Heiratsurkunde.


    Aus diesem Grund stellt sich erst einmal die Frage, welche Daten der Eltern (Deutschland 1980) denn bei einer Geburt erhoben und verarbeitet wurden und welche dazu im Geburtenregister eingetragen werden müssen. Was mußten meine Eltern vorweisen, Paß, Meldebescheinigung oder ihre Geburtsurkunde und welche Daten müssen dazu ins Geburtsregister geschrieben werden? Ich weiß es leider nicht. Es heißt am Standesamt meiner Geburtsstadt, es gibt keine weiteren Einträge zu meiner Geburt.


    Im Stammbuch meiner Eltern am Hochzeitsort stehe ich auch nicht drin und einen Stammbuchnachtrag will das Standesamt nicht machen.


    Was könnte ich noch machen?


    Grüße Werner

  • Hallo Werner.

    Ist denn kein Familienbuch vorhanden?Soviel ich weiß habt ihr solche Familienbücher,denn die hab ich manchmal in meinem Job gesehen.Die sind ja so ähnlich gestaltet wie der Ahnenpass meines verstorbenen Vaters wo meine Geburt eingetragen wurde.Der wurde in Österreich als amtliches Dokument anerkannt.

    LG

    Franz Josef

  • Hallo!


    Der Ahnenpaß ist meines Wissens ein Relikt aus der Nazizeit, um seine arische Herkunft nachzuweisen.


    In diesem Fall geht es um das Jahr 1980. Hier gab es in Deutschland noch das Stammbuch. Dieses wurde am 19. Februar 2007 abgeschafft. Nach meinen Recherchen wurde das Stammbuch an dem Ort geführt, wo die Eltern geheiratet haben. Bei meiner bisherigen Familienforschung habe ich mitbekommen, daß das Standesamt im Heiratsregister auch die Kinder führt, die aus der Ehe entstanden sind, selbst wenn die Kinder nicht am selben Ort geboren wurden. Nach welcher "Vorschrift" dieses gemacht wurde, kann ich nicht sagen. Z.B. sind alle Geschwister bei meinen Großeltern geführt, nur mein Vater nicht. Weshalb er nicht eingetragen wurde, konnte man mir nicht sagen. Aber es geht ja hier um mich.


    Ich stehe nicht im Stammbuch meiner Eltern, welches die Zuhause haben und auch nicht beim Standesamt, wo meine Eltern geheiratet haben. Nun war mein Gedanke, ich lasse mich einfach im Stammbuch nachtragen, um meine Abstammung nachzuweisen. Das lehnt das Standesamt mit dem Hinweis ab, daß es das alte Gesetz nicht mehr gibt.


    Werner

  • Hallo Werner.

    Ich weiß dass dieser Pass ein Relikt aus vergangenen Tagen ist.Ich wollte nur darauf hinweisen ,dass dort alles stand mit dem Hinweis auf die Familienbücher(Stammbücher) der heutigen Zeit.

    Franz Josef

  • Hallo Werner,

    ich weiß aus meinen Recherchen, dass in der Heiratsurkunde der Eltern die Kinder als Hinweis und Randbemerkung eingetragen wurden. Ob das Pflicht war, keine Ahnung.

    Da steht dann z.B.

    Eine Tochter geboren, (manchmal auch mit Datum)

    Nr. 123 / 1950 (Nr. des Geburtseintrages des lfd. Jahres / Jahr der Geburt)

    Standesamt xy


    Du müßtest heraus finden, ob im Heiratseintrag Deiner Eltern so ein Hinweis steht. Dazu musst Du Dich an das Standesamt wenden, wo Deine Eltern geheiratet haben. Als Legitimation müßte die Geburtsurkunde Deines Vaters wenn vorhanden auch eine Heiratsurkunde Deiner Eltern und Deine Geburtsurkunde ausreichen.

    In dem o.g. Hinweis müßte für Deinen Fall die Nummer Deines Geburtseintrages / Dein Geburtsjahr stehen damit ist die Verbindung hergestellt.


    lg

    Hannelore

  • Wichtig ist es, eine vollständige Kopie des originalen Heiratseintrags mit allen Randvermerken zu bekommen.

    Ansonsten erhält man eine neuausgestellte Urkunde, auf der mögliche Randvermerke fehlen würden.

  • Hallo Werner,


    ich habe mal in die Geburtsurkunden unserer Kinder geschaut (beide in den 1970ern geboren) und - zu meiner Überraschung - da stehen auch nur die Namen meiner Frau und mein eigener und als Wohnort ein Berliner Stadtteil, keine weiteren Infos. Nie gebraucht, nie aufgefallen. Da ich mich bei der Anmeldung der Geburten aber ausweisen musste, sind diese Daten aber mit Sicherheit erfasst worden, wahrscheinlich in den Beiakten zur Geburt.


    So weit ich weiß, wurde das vom Standesamt geführte Familienbuch bei einem Umzug an das "neue", nun zuständige Standesamt weitergeleitet. Ruf mal bei dem für dich jetzt zuständigen Standesamt an. Die sollten dir erklären können, wie du nachweisen kannst, dass deine Eltern deine Eltern sind.


    Erst wenn da auch nichts bei rauskommt, dann solltest du überlegen, ob du einen fachlich versierten Rechtsbeistand einschaltest.

    Freundliche Grüße
    Jörg


    Berlin und Umgebung: Mohr, Hartung, Zienicke, Krusnick, Grünack, Linto (vor 1750); Magdeburger Börde (rund um Egeln, etwa 1600 - 1800)
    Gera: Dix (vor 1740); Wunstorf: Brandes, Steinmann (vor 1800), Hildesheim: Michael (vor 1800); Gönningen (und Umgebung, vor 1650)

  • Hi,


    was ich bisher herausgefunden habe ist, daß das Familienbuch wohl immer am Ort der Eheschließung erstellt wurde und angeblich dann immer mitgewandert ist, wo sich dann die Eheleute aufgehalten haben. Ich werde jetzt alle Stationen abfragen, wo meine Eltern gewohnt haben und hoffentlich eine Antwort bekommen, wo das Familienbuch abgeblieben ist. Schwierig wird es dann, weil es auch Auslandsaufenthalte und getrennte Aufenthalte gab. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, daß bei den Standesämtern vermerkt ist, an wen (welches Standesamt) das Familienbuch abgegeben wurde.


    Kann mir vielleicht noch jemand etwas zu diesen Ahnenpässen sagen, bliebt der immer in der Hand der Familie oder sind Daten möglicherweise in Archiven zu finden?


    Werner

  • Hallo Werner,


    ein "Ahnenpass" aus der Nazi-Zeit ist kein offizielles Dokument das von irgendeiner Behörde anerkannt wird.

    Diese Ahnenpässe waren immer nur bei der jeweiligen Familie.

    Beachte: sie sind für uns Ahnenforscher allenfalls ein Hinweis, so manches Mal auch ein sehr wichtiger.

    Aber die dort angegebenen Daten müssen auf jeden Fall mit Kopien der Original-Einträge in den Kirchenbüchern bzw. Standesämtern verifiziert werden. Die Beglaubigungsstempel, die man in vielen Pässen findet, sind nicht mal die Stempelfarbe wert!

    Und so manche Angabe in den Ahnenpässen wurde auch passend gemacht, wenn die tatsächlichen Daten den Forderungen der Machthaber nicht entsprachen.

    Freundliche Grüße
    Jörg


    Berlin und Umgebung: Mohr, Hartung, Zienicke, Krusnick, Grünack, Linto (vor 1750); Magdeburger Börde (rund um Egeln, etwa 1600 - 1800)
    Gera: Dix (vor 1740); Wunstorf: Brandes, Steinmann (vor 1800), Hildesheim: Michael (vor 1800); Gönningen (und Umgebung, vor 1650)

  • Hallo Werner,


    vergess das Wort Ahnenpass


    Suche das Familienbuch und rufe im Standesamt an.

    In der Regel sind dort nett und versuchen zu helfen.


    Es darf nicht sein dass Deine Eltern "dir abstammungstechnich "unbekannt" bleiben.

    Schon alleine aus dem Erbrecht herleitend.


    Ansonsten bleibt nur der Anwalt


    Grüße

    Tom

  • Guten Abend,


    ich habe jetzt noch vielen hin und her einen Auszug aus meinem eigenen Geburtsregister bekommen.


    Um es es kurz zu machen, ich hatte den über De-Mail gestellt und zusätzlich meine Geburtsurkunde übermittelt.


    Das Standesamt meinte, ich könne ja die Identität geklaut haben und müsse deshalb persönlich vorsprechen. Dabei wollte ich ja nicht einmal Daten haben, die ich schon habe, sondern nur Auskunft, ob es einen eindeutigen Hinweis auf meine Eltern gibt.


    Also ich bin der Dieb, der jemanden (in Wirklichkeit bin ich es ja), den Bundespersonalausweis, samt PIN geklaut hat und zusätzlich die Geburtsurkunde gefunden hat. Da es keine biometrischen Abfragen bei dem Versand einer De-Mail gibt, kann ich nicht nachweisen, wer ich tatsächlich bin.


    Das Verfahren ist sicherer als beim Onlinebanking. Dieses hat der Gesetzgeber als eindeutigen Identitätsnachweis per Gesetz verabschiedet und zugelassen und trotzdem sollte ich den Zugang nicht bekommen. Das Standesamt akzeptiert einfach gültiges und gängiges Recht nicht, um das einmal zusammenzufassen. Der Datenschutzbeauftragte der Stadt und sogar der Landesdeutschessbeauftragte des Bundeslandes stimmten dem auch noch zu.



    Zuvor hatte der Standesbeamte gesagt, es gäbe keinen Hinweis auf meine Eltern die eindeutig sind. Eindeutig gelogen, denn dort sind die Einträge zur Heiratsurkunde meiner Eltern und mein Vater hat persönlich die Geburt angezeigt und seine Unterschrift ist drauf. So etwas habe ich wirklich noch nie erlebt. Die Geschichte ist natürlich noch viel länger, das ist die Kurzfassung.


    In der Regel bekomme ich sogar ohne expliziten Nachweis Informationen von anderen Standesämter, aber das war die Krönung.


    Jetzt bin ich auf der Suche nach dem Familienbuch meiner Großeltern. An ihrem letzten Wohnort, wo sie 45 Jahre lang lebten ist es angeblich nicht mehr. Eine "Abgabeinformation" an wen es zurückgegeben wurde, hat das Standesamt auch nicht. Jetzt läuft eine Anfrage beim Standesamt der Eheschließung. Mal schauen, wie es weitergeht.


    Werner

  • Hallo Werner,


    Du tust mir unglaublich leid und mir fehlen echt die Worte für all das, was Du da schreibst. Spontan fiel mir dann aber ein, ob es vielleicht die Möglichkeit gäbe, bei diesem Standesamt oder sonst einer Behörde, eine Eidesstattliche Versicherung abgeben zu können, dass jene Personen mit den Daten, die Dir ja sicher bekannt sind, Deine Eltern sind.

    Denn so etwas wurde ja auch bei den Kriegsflüchtlingen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten anerkannt, die durch Kriegseinwirkungen alle Dokumente verloren hatten.

    Einen Versuch ist es ja vielleicht wert.

    Wünsche Dir, dass es vielleicht hilft.

    LG Gabi

    FN Grzegorzewski (die Adligen aus Polen)
    FN Gregorovius (Ost-und Westpreußen)
    FN Kreutz ( Berlin und ? )
    FN Dannehl (Magdeburg und Umgebung, Berlin)
    FN Ludwig (Pommern,Osternothafen)
    FN Werth (Rheinland,Aachener Umgebung,Berlin)

  • einfach unfassbar


    Aber das musst du vom Grundsatz her klären


    Die Frage stellt sich Warum sind Sie so "bockig? Haben Sie Angst Fehler zu machen ? Sind sie unsicher ?


    bist du adoptiert ?


    Wie weit weg ist das Standesamt? (um persönlich Vorzusprechen?

    hm ich grübble


    Tom1234