Informationen aus Personenstandsregister, Sammelakten

  • Hallo,


    die Sammelakten sind wichtige Informationen für die Familienforschung. Die Schutzfristen ergeben sich aus dem Personenstandsgesetz. Nun frage ich mich, ob diese absolut gelten oder ob die Sammelakte davon ausgenommen ist. Ich will hier mal ein Beispiel nennen.


    Beispiel Geburtsregister:


    Jemand sucht Informationen zu seinen Großeltern, direkte Linie und möchte über die Sammelakte zum Geburtsregister des Onkels etwas über seine Großeltern erfahren. Ist dieses möglich oder ist das Geburtenregister und die dazugehörige Sammelakte immer absolut zu sehen?


    In dem Fall ist die Geburt 1950 und der Onkel ist vor 5 Jahren gestorben, nur um das Bild zu vervollständigen. Der Onkel war kinderlos und geschieden.


    Das Standesamt lehnt die Auskunft ab. Meiner Ansicht kann es die Auskunft zu Daten des Onkels ablehnen, aber auch die zu den eigenen Großeltern?



    Danke und Grüße Werner