Ich benötige Eure Hilfe, weil ich nicht weiß, welche Daten eine Geburtsurkunde amtlich enthalten muß. Ich möchte hier mal ein Beispiel geben, damit das besser verständlich ist.
Die biologischen Eltern heißen, Vater Heinz Schmidt und die Mutter Renate und ist eine verheiratete Schulze und eine geborene Müller.
Ein Kind wird 1950 in Hessen geboren und wird Klaus-Peter genannt.
1955 heiraten Heinz und Renate.
1960 lassen sich die Eltern eine Geburtskunde von ihrem Sohn ausstellen.
In der Geburtsurkunde steht beim Kind, Klaus-Peter Schmidt, Vater Heinz Schmidt und Mutter Renate geb. Müller.
Müßte nicht bei einer Geburtsurkunde die Konstellation so wiedergegeben werden wie sie war, als das Kind im Jahr 1950 geboren wurde, also dann Klaus-Peter Schulze und Mutter Renate Schulze geb. Müller und Vater des Kindes, weil in die Ehe geboren, "Herr" Schulze?
Oder enthält die Geburtsurkunde die Daten zum Zeitpunkt der Antragstellung/Ausstellung, demnach 1960?
Grüße,
Werner