Welche Informationen müssen in einer Geburtsurkunde stehen. 1950 Westdeutschland

  • Ich benötige Eure Hilfe, weil ich nicht weiß, welche Daten eine Geburtsurkunde amtlich enthalten muß. Ich möchte hier mal ein Beispiel geben, damit das besser verständlich ist.


    Die biologischen Eltern heißen, Vater Heinz Schmidt und die Mutter Renate und ist eine verheiratete Schulze und eine geborene Müller.


    Ein Kind wird 1950 in Hessen geboren und wird Klaus-Peter genannt.


    1955 heiraten Heinz und Renate.


    1960 lassen sich die Eltern eine Geburtskunde von ihrem Sohn ausstellen.


    In der Geburtsurkunde steht beim Kind, Klaus-Peter Schmidt, Vater Heinz Schmidt und Mutter Renate geb. Müller.


    Müßte nicht bei einer Geburtsurkunde die Konstellation so wiedergegeben werden wie sie war, als das Kind im Jahr 1950 geboren wurde, also dann Klaus-Peter Schulze und Mutter Renate Schulze geb. Müller und Vater des Kindes, weil in die Ehe geboren, "Herr" Schulze?


    Oder enthält die Geburtsurkunde die Daten zum Zeitpunkt der Antragstellung/Ausstellung, demnach 1960?


    Grüße,

    Werner

  • Guten Abend,


    hier kann ich teilweise jetzt schon selbst Antwort geben, nach meinen Recherchen dazu. Die Geburtsurkunde gibt immer den Stand wieder, der aktuell ist wenn eine Geburtsurkunde ausgestellt wird. Maßgeblich, was eine Urkunde erhalten soll, ist dem Gesetz zu entnehmen. Dieses stimmt meiner Ansicht nach nicht. Die vielen Geburtsurkunden die ich mittlerweile gelesen habe sind alle unterschiedlich.


    Welches Gesetz zu welchem Zeitpunkt aktuell war, kann bei Wikipedia nachgelesen werden.


    https://de.wikipedia.org/wiki/…standsgesetz_(Deutschland)


    Somit war 1950 das Gesetz von 1937 noch in Kraft. Was mir hier aufgefallen ist, daß bei der Ausstellung der Geburtsurkunde nach dem Gesetz in der Fassung von 1937 der Familienname angegeben werden muß, nach der aktuellen Fassung aber der Geburtsname.


    Somit kann ich aus der Geburtsurkunde von früher nicht erkennen, ob ein Kind möglicherweise adoptiert wurde.


    Wenn man dann nicht auf das Geburtsregister zugreifen darf, weil man nicht in direkter Linie steht und die Schutzfristen nicht abgelaufen sind, ist das problematisch.


    Demnach darf ich wissen wer mein Opa ist, aber nicht, ob mein Opa tatsächlich auch der biologische Vater meines Onkels war. Nur mal so als Beispiel.


    Werner