Guten Tag,
ich habe zwei Fragen zu einem Kirchenbucheintrag auf Latein auf Seite 170 des folgenden Dokuments:
http://num.archives57.com/visu…/605804:613196:606015/0/0
Dort steht:
ZitatOctava Epyphania Electus est in mayerum Nicolaus Bettinger civis Bolayensis cuius Iuramentu audivi Inpraesentia totius Iustitia Bolayensis.
Cogita mori
MORS (Mordet omnia rostro suo) Mutatio mirabilis Omnimoda oblivio Repentina ruina Separatio sempiterna
Transkribiert:
ZitatAm 13. Januar wurde Nicolaus Bettinger, ein Bürger von Boulay, zum Bürgermeister gewählt, dessen Eid ich in Gegenwart der ganzen Justiz von Boulay vernommen habe.
Denke an den Tod
TOD (Er beißt alle mit seinem Schnabel) Erstaunliche Veränderung Völliges Vergessen Unerwarteter Absturz Ewige Trennung
Meine Fragen:
1. Was genau bedeutet der lateinische Ausdruck "electus est in mayerum"? "Zum Bürgermeister gewählt"? "In die Bürgermeisterei gewählt"? Etwas ganz anderes?
2. Handelt es sich bei diesem Eintrag um einen Todeseintrag oder um einen Eintrag, der die o.g. Wahl dokumentiert und lediglich um einen mahnenden Hinweise ergänzt wurde?
Für jede Hilfe wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank!